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Neutra Top

Die Gewissheit einer idealen Garantie

Für einen umfassenden Versicherungsschutz ohne Überraschungen garantiert Ihnen Neutra Top die Übernahme Ihrer Gesundheitskosten ohne böse Überraschungen.

Neutra Top übernimmt Ihre Kosten für ein Einzelzimmer. Und wie bei unseren Verträgen Neutra+ und Neutra Confort gibt es keine Altersbeschränkung und keinen medizinischen Fragebogen, um sich anzumelden.

Mit seinen umfangreichen Vorteilen, der Übernahme Ihrer Tagesklinikaufenthalte, der Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt, der Deckung bei schwerer Krankheit und der Übernahme bestimmter Zahnbehandlungen garantiert Ihnen Neutra Top erstklassige Erstattungen für Gesundheitsleistungen.

  • Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 250 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
  • ​​Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet​
  • Arzthonorare und Zuschläge werden bis zum Vierfachen des gesetzlichen Honorars erstattet.
  • Prothesen werden bis zu 100 % erstattet, einschließlich medizinischer Hilfsmittel
  • Die Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 25 € pro Nacht erstattet, maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr
  • Sonstige Kosten bis zu 10 € pro Nacht
  • selbstbehalt von 100 € pro Kalenderjahr für Zuschläge für Einzelzimmer

Höchstbetrag:

  • 10.000 € für Arzneimittelkosten, die nicht von der K.I.V. erstattet werden
  • 10.000 € für Kosten für Prothesen, Implantate und medizinische Geräte

Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte oder nicht anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden zu 100 % erstattet
  • 15 € für die Voruntersuchung zur Anästhesie, die nicht von der K.I.V. erstattet wird
  • Die Miete von medizinischen Geräten wird zu 100 % erstattet
  • Krankentransporte werden zu 100 % erstattet
  • Kostenbeteiligung von maximal 375 € pro Hubschraubertransport

Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte oder nicht anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden zu 100 % erstattet
  • Kauf und Miete von Sanitätsmaterial werden zu 100 % erstattet
  • Krankentransporte werden zu 100 % erstattet
  • Von der A.M.I. nicht erstattungsfähige Transportkosten: Beteiligung von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr

Pro Kalenderjahr gilt eine Selbstbeteiligung von 125 €.


Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.

Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.

Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:

Vorsorgeuntersuchungen

50 % des gesetzlichen Patientenanteiles**

Zahnprothese mit Rückerstattung der KIV

50 % des gesetzlichen Patientenanteiles**

Skelettprothesen

200 € Max. pro Ziviljahr

Krone

200 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat

200 € pro Implantant (Max. 5 pro Jahr)

Erstattung von Behandlungen in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):

Vorsorgeuntersuchungen

6 € pro Vorsorgebehandlung

Zahnprothese mit Rückerstattung der KIV

65 € pro Prothese

Skelettprothesen

200 € Max. pro Ziviljahr

Krone

200 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat

200 € pro Implantant (Max. 5 pro Jahr)

*Wenn Sie sich zusätzlich für das Dentalis-Paket entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden.

**Betrag, der nach der Leistung der Krankenkasse zu Ihren Lasten bleibt

Erstattung von maximal 600 €.

Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):

 Von 0 Jahren bis zum 31. Dezember des 6. Lebensjahres

21,84 €​

Von 7 Jahren bis zum 31. Dezember des 25. Lebensjahres

21,84 €

Von 26 Jahren bis zum 31. Dezember des 50. Lebensjahres

45,92 €

Von 51 Jahren bis zum 31. Dezember des 60. Lebensjahres

50,85 €

Von 61 Jahren bis zum 31. Dezember des 65. Lebensjahres

69,14 €

Von 66 Jahren bis zum 31. Dezember des 70. Lebensjahres

98,46 €

Ab dem 1. Januar des 71. Lebensjahres

129,88 €


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Neutra Top

Die Gewissheit einer idealen Garantie

Für einen umfassenden Versicherungsschutz ohne Überraschungen garantiert Ihnen Neutra Top die Übernahme Ihrer Gesundheitskosten ohne böse Überraschungen.

Neutra Top übernimmt Ihre Kosten für ein Einzelzimmer. Und wie bei unseren Verträgen Neutra+ und Neutra Confort gibt es keine Altersbeschränkung und keinen medizinischen Fragebogen, um sich anzumelden.

Mit seinen umfangreichen Vorteilen, der Übernahme Ihrer Tagesklinikaufenthalte, der Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt, der Deckung bei schwerer Krankheit und der Übernahme bestimmter Zahnbehandlungen garantiert Ihnen Neutra Top erstklassige Erstattungen für Gesundheitsleistungen.

  • Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 250 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
  • ​​Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet​
  • Arzthonorare und Zuschläge werden bis zum Vierfachen des gesetzlichen Honorars erstattet.
  • Prothesen werden bis zu 100 % erstattet, einschließlich medizinischer Hilfsmittel
  • Die Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 25 € pro Nacht erstattet, maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr
  • Sonstige Kosten bis zu 10 € pro Nacht
  • selbstbehalt von 100 € pro Kalenderjahr für Zuschläge für Einzelzimmer

Höchstbetrag:

  • 10.000 € für Arzneimittelkosten, die nicht von der K.I.V. erstattet werden
  • 10.000 € für Kosten für Prothesen, Implantate und medizinische Geräte

Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte oder nicht anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden zu 100 % erstattet
  • 15 € für die Voruntersuchung zur Anästhesie, die nicht von der K.I.V. erstattet wird
  • Die Miete von medizinischen Geräten wird zu 100 % erstattet
  • Krankentransporte werden zu 100 % erstattet
  • Kostenbeteiligung von maximal 375 € pro Hubschraubertransport

Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte oder nicht anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden zu 100 % erstattet
  • Kauf und Miete von Sanitätsmaterial werden zu 100 % erstattet
  • Krankentransporte werden zu 100 % erstattet
  • Von der A.M.I. nicht erstattungsfähige Transportkosten: Beteiligung von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr

Pro Kalenderjahr gilt eine Selbstbeteiligung von 125 €.


Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.

Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.

Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:

Präventivpflege
50 % des gesetzlichen Patientenanteiles**

Zahnprothese mit Rückerstattung der KIV
50 % des gesetzlichen Patientenanteiles**

Skelettprothese
200 € Max. pro Kalenderjahr

Krone
200 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat
200 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr)


Erstattung von Behandlungen in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):

Präventivpflege
6 € pro Präventivpflege

Zahnprothese mit Rückerstattung der KIV
65 € pro Zahnprothese

Skelettprothese
200 € Max. pro Kalenderjahr

Krone
200 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat
200 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr)

*Wenn Sie sich zusätzlich für das Dentalis-Paket entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden.

**Betrag, der nach der Leistung der Krankenkasse zu Ihren Lasten bleibt

Erstattung von maximal 600 €.

Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):

Von 0 Jahren bis zum 31. Dezember des 6. Lebensjahres
21,43 €

Von 7 Jahren bis zum 31. Dezember des 25. Lebensjahres
21,43 €

Von 26 Jahren bis zum 31. Dezember des 50. Lebensjahres
45,06 €

Von 51 Jahren bis zum 31. Dezember des 60. Lebensjahres
49,90 €

Von 61 Jahren bis zum 31. Dezember des 65. Lebensjahres
67,84 €

Von 66 Jahren bis zum 31. Dezember des 70. Lebensjahres
96,61 €

Ab dem 1. Januar des 71. Lebensjahres
127,44 €


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