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Neutra +

Die solide Grundlage, um weiterzukommen.

Wenn Sie sich für einen Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer oder Zweibettzimmer entscheiden, garantiert Ihnen NEUTRA + eine höhere Erstattung Ihrer Kosten.

Unser erster Entschädigungsvertrag deckt Sie auch 2 Monate vor der Aufnahme ins Krankenhaus sowie 3 Monate nach der Entlassung für alles ab, was mit diesem Krankenhausaufenthalt zu tun hat.

  • Keine Altersbeschränkung
  • Kein medizinischer Fragebogen
  • Weltweit gültig
  • Deckt schwere Krankheiten ab
  • Erstattung von Zahnarztkosten

NEUTRA + ist eine Versicherung, die Ihnen Sicherheit für Ihre Gesundheit bietet.

  • Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 50 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
  • Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge von Ärzten werden bis zum maximalen Betrag des gesetzlichen Honorars erstattet
  • ​​Prothesen werden bis zu maximal dem 1-fachen des K.I.V.-Erstattungssatzes erstattet
  • Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 10 € pro Nacht erstattet, maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr
  • Keine Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt

Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 5 € für die Voruntersuchung zur Anästhesie, die nicht von der A.M.I. erstattet wird
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Maximal 375 € pro Hubschraubertransport

Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung​
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht erstattungsfähige Transportkosten durch die A.M.I.: Beitrag von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr

Pro Kalenderjahr gilt eine Selbstbeteiligung von 125 €.

Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.​

Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.

Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:

Vorsorgeuntersuchungen

50 % der gesetzlichen Zuzahlung **

Prothèse dentaire (A.M.I.)

50 % der gesetzlichen Zuzahlung **

Skelettprothese

50 € Max. pro Kalenderjahr

Krone

50 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat

50 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr)

Erstattung von Behandlungen in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):

Vorsorgeuntersuchungen

6 € pro Vorsorgebehandlung

Prothèse dentaire (A.M.I.)

50 € pro Prothese

Skelettprothese

50 € Max. pro Kalenderjahr

Krone

50 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat

50 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr)

* Wenn Sie sich zusätzlich für die Dentalis-Option entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Höhe der Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden.

** Nach Leistung der Krankenkasse von Ihnen zu tragende Kosten

Erstattung von maximal 200 €.

Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):

Von 0 Jahren bis zum 31. Dezember des 6. Lebensjahres

Kostenlos *

Von 7 Jahren bis zum 31. Dezember des 25. Lebensjahres

3,85 €

Von 26 Jahren bis zum 31. Dezember des 50. Lebensjahres

10,38 €

Von 51 Jahren bis zum 31. Dezember des 60. Lebensjahres

10,38 €

Von 61 Jahren bis zum 31. Dezember des 65. Lebensjahres

10,38 €

Von 66 Jahren bis zum 31. Dezember des 70. Lebensjahres

17,36 €

Ab dem 1. Januar des 71. Lebensjahres

24,31 €

* Kostenlose Prämie für Kinder unter 6 Jahren, wenn eine Person bereits durch eine ähnliche oder höhere Neutra-Krankenhausversicherung versichert ist (ansonsten: 2,54 €).


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Die solide Grundlage, um weiterzukommen.

Wenn Sie sich für einen Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer oder Zweibettzimmer entscheiden, garantiert Ihnen NEUTRA + eine höhere Erstattung Ihrer Kosten.

Unser erster Entschädigungsvertrag deckt Sie auch 2 Monate vor der Aufnahme ins Krankenhaus sowie 3 Monate nach der Entlassung für alles ab, was mit diesem Krankenhausaufenthalt zu tun hat.

  • Keine Altersbeschränkung
  • Kein medizinischer Fragebogen
  • Weltweit gültig
  • Deckt schwere Krankheiten ab
  • Erstattung von Zahnarztkosten

NEUTRA + ist eine Versicherung, die Ihnen Sicherheit für Ihre Gesundheit bietet.

  • Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 50 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
  • Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge von Ärzten werden bis zum maximalen Betrag des gesetzlichen Honorars erstattet
  • ​​Prothesen werden bis zu maximal dem 1-fachen des K.I.V.-Erstattungssatzes erstattet
  • Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 10 € pro Nacht erstattet, maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr
  • Keine Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt

Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 5 € für die Voruntersuchung zur Anästhesie, die nicht von der A.M.I. erstattet wird
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Maximal 375 € pro Hubschraubertransport

Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung​
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht erstattungsfähige Transportkosten durch die A.M.I.: Beitrag von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr

Pro Kalenderjahr gilt eine Selbstbeteiligung von 125 €.

Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.​

Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.

Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:

Vorbeugende Behandlungen
50 % der gesetzlichen Zuzahlung **

Zahnprothesen (A.M.I.)
50 % der gesetzlichen Zuzahlung **

Skelettprothesen
50 € Max. pro Kalenderjahr

Kronen
50 € pro Krone (Max. 5 Kronen pro Jahr)

Implantat
50 € pro Implantat (Max. 5 Implantate pro Jahr) 


Erstattung von Behandlungskosten in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):

Vorbeugende Behandlungen
6 € pro Vorsorgebehandlung 

Zahnprothesen (A.M.I.)​
50 € pro Prothese 

Skelettprothesen
50 € Max. pro Kalenderjahr

Kronen
50 € pro Krone (Max. 5 Kronen pro Jahr)

Implantat
50 € pro Implantat (Max. 5 Implantate pro Jahr) 

* Wenn Sie sich zusätzlich für die Dentalis-Option entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Höhe der Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden
.

** Nach Leistung der Krankenkasse von Ihnen zu tragende Kosten

Erstattung von maximal 200 €.

Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):

Von 0 Jahren bis zum 31. Dezember des 6. Lebensjahres
Kostenlos *

Von 7 Jahren bis zum 31. Dezember des 25. Lebensjahres
3,85 €

Von 26 Jahren bis zum 31. Dezember des 50. Lebensjahres
10,38 €

Von 51 Jahren bis zum 31. Dezember des 60. Lebensjahres
10,38 €

Von 61 Jahren bis zum 31. Dezember des 65. Lebensjahres
10,38 €

Von 66 Jahren bis zum 31. Dezember des 70. Lebensjahres
17,36 €

Ab dem 1. Januar des 71. Lebensjahres
24,31 €

* Kostenlose Prämie für Kinder unter 6 Jahren, wenn eine Person bereits durch eine ähnliche oder höhere Neutra-Krankenhausversicherung versichert ist (ansonsten: 2,54 €).


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