Neutra +
Die solide Grundlage, um weiterzukommen.
Wenn Sie sich für einen Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer oder Zweibettzimmer entscheiden, garantiert Ihnen NEUTRA + eine höhere Erstattung Ihrer Kosten.
Unser erster Entschädigungsvertrag deckt Sie auch 2 Monate vor der Aufnahme ins Krankenhaus sowie 3 Monate nach der Entlassung für alles ab, was mit diesem Krankenhausaufenthalt zu tun hat.
- Keine Altersbeschränkung
- Kein medizinischer Fragebogen
- Weltweit gültig
- Deckt schwere Krankheiten ab
- Erstattung von Zahnarztkosten
NEUTRA + ist eine Versicherung, die Ihnen Sicherheit für Ihre Gesundheit bietet.
- Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 50 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
- Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
- Honorare und Zuschläge von Ärzten werden bis zum maximalen Betrag des gesetzlichen Honorars erstattet
- Prothesen werden bis zu maximal dem 1-fachen des K.I.V.-Erstattungssatzes erstattet
- Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 10 € pro Nacht erstattet, maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr
- Keine Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt
Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.
Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.
Ihr Versicherungsschutz:
- Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
- Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
- Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
- 5 € für die Voruntersuchung zur Anästhesie, die nicht von der A.M.I. erstattet wird
- Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
- Maximal 375 € pro Hubschraubertransport
Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.
Ihr Versicherungsschutz:
- Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
- Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
- Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
- 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung
- Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
- Nicht erstattungsfähige Transportkosten durch die A.M.I.: Beitrag von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr
Pro Kalenderjahr gilt eine Selbstbeteiligung von 125 €.
Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.
Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.
Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:
|
Vorsorgeuntersuchungen |
50 % der gesetzlichen Zuzahlung ** |
|
Prothèse dentaire (A.M.I.) |
50 % der gesetzlichen Zuzahlung ** |
|
Skelettprothese |
50 € Max. pro Kalenderjahr |
|
Krone |
50 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr) |
|
Implantat |
50 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr) |
Erstattung von Behandlungen in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):
|
Vorsorgeuntersuchungen |
6 € pro Vorsorgebehandlung |
|
Prothèse dentaire (A.M.I.) |
50 € pro Prothese
|
|
Skelettprothese |
50 € Max. pro Kalenderjahr |
|
Krone |
50 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr) |
|
Implantat |
50 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr) |
* Wenn Sie sich zusätzlich für die Dentalis-Option entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Höhe der Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden.
** Nach Leistung der Krankenkasse von Ihnen zu tragende Kosten
Erstattung von maximal 200 €.
Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):
|
Von 0 Jahren bis zum 31. Dezember des 6. Lebensjahres |
Kostenlos * |
|
Von 7 Jahren bis zum 31. Dezember des 25. Lebensjahres |
3,85 € |
|
Von 26 Jahren bis zum 31. Dezember des 50. Lebensjahres |
10,38 € |
|
Von 51 Jahren bis zum 31. Dezember des 60. Lebensjahres |
10,38 € |
|
Von 61 Jahren bis zum 31. Dezember des 65. Lebensjahres |
10,38 € |
|
Von 66 Jahren bis zum 31. Dezember des 70. Lebensjahres |
17,36 € |
|
Ab dem 1. Januar des 71. Lebensjahres |
24,31 € |
* Kostenlose Prämie für Kinder unter 6 Jahren, wenn eine Person bereits durch eine ähnliche oder höhere Neutra-Krankenhausversicherung versichert ist (ansonsten: 2,54 €).
Neutra +
Die solide Grundlage, um weiterzukommen.
Wenn Sie sich für einen Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer oder Zweibettzimmer entscheiden, garantiert Ihnen NEUTRA + eine höhere Erstattung Ihrer Kosten.
Unser erster Entschädigungsvertrag deckt Sie auch 2 Monate vor der Aufnahme ins Krankenhaus sowie 3 Monate nach der Entlassung für alles ab, was mit diesem Krankenhausaufenthalt zu tun hat.
- Keine Altersbeschränkung
- Kein medizinischer Fragebogen
- Weltweit gültig
- Deckt schwere Krankheiten ab
- Erstattung von Zahnarztkosten
NEUTRA + ist eine Versicherung, die Ihnen Sicherheit für Ihre Gesundheit bietet.
- Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 50 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
- Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
- Honorare und Zuschläge von Ärzten werden bis zum maximalen Betrag des gesetzlichen Honorars erstattet
- Prothesen werden bis zu maximal dem 1-fachen des K.I.V.-Erstattungssatzes erstattet
- Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 10 € pro Nacht erstattet, maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr
- Keine Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt
Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.
Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.
Ihr Versicherungsschutz:
- Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
- Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
- Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
- 5 € für die Voruntersuchung zur Anästhesie, die nicht von der A.M.I. erstattet wird
- Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
- Maximal 375 € pro Hubschraubertransport
Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.
Ihr Versicherungsschutz:
- Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
- Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
- Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zu maximal dem 1-fachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
- 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung
- Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
- Nicht erstattungsfähige Transportkosten durch die A.M.I.: Beitrag von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr
Pro Kalenderjahr gilt eine Selbstbeteiligung von 125 €.
Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.
Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.
Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:
Vorbeugende Behandlungen
50 % der gesetzlichen Zuzahlung **
Zahnprothesen (A.M.I.)
50 % der gesetzlichen Zuzahlung **
Skelettprothesen
50 € Max. pro Kalenderjahr
Kronen
50 € pro Krone (Max. 5 Kronen pro Jahr)
Implantat
50 € pro Implantat (Max. 5 Implantate pro Jahr)
Erstattung von Behandlungskosten in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):
Vorbeugende Behandlungen
6 € pro Vorsorgebehandlung
Zahnprothesen (A.M.I.)
50 € pro Prothese
Skelettprothesen
50 € Max. pro Kalenderjahr
Kronen
50 € pro Krone (Max. 5 Kronen pro Jahr)
Implantat
50 € pro Implantat (Max. 5 Implantate pro Jahr)
* Wenn Sie sich zusätzlich für die Dentalis-Option entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Höhe der Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden.
** Nach Leistung der Krankenkasse von Ihnen zu tragende Kosten
Erstattung von maximal 200 €.
Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):
Von 0 Jahren bis zum 31.
Dezember des 6. Lebensjahres
Kostenlos *
Von 7 Jahren bis zum 31.
Dezember des 25. Lebensjahres
3,85 €
Von 26 Jahren bis zum 31.
Dezember des 50. Lebensjahres
10,38 €
Von 51 Jahren bis zum 31.
Dezember des 60. Lebensjahres
10,38 €
Von 61 Jahren bis zum 31.
Dezember des 65. Lebensjahres
10,38 €
Von 66 Jahren bis zum 31.
Dezember des 70. Lebensjahres
17,36 €
Ab dem 1. Januar des 71.
Lebensjahres
24,31 €
* Kostenlose Prämie für Kinder unter 6 Jahren, wenn eine Person bereits durch eine ähnliche oder höhere Neutra-Krankenhausversicherung versichert ist (ansonsten: 2,54 €).
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