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Ne​utra Confort

Schutz auch im Einzelzimmer

Die Zusatzkosten für einen Krankenhausaufenthalt in einem Einzelzimmer können zu unangenehmen Überraschungen führen. Mit unserem Vertrag NEUTRA CONFORT können diese Zusatzkosten jedoch von Ihrer Versicherung übernommen werden.

  • Keine Altersbeschränkung
  • Kein medizinischer Fragebogen
  • Vorteile von Neutra +
  • Erhöhte Erstattung

NEUTRA CONFORT ist eine umfassende und sichere Versicherung.

  • Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 150 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
  • Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Arztgebühren und Zuschläge werden bis zum Dreifachen des gesetzlichen Honorars erstattet
  • Prothesen werden bis zum dreifachen Betrag der K.I.V.-Erstattung erstattet
  • Die Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 15 € pro Nacht mit maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr erstattet
  • Sonstige Kosten bis zu 5 € pro Nacht
  • Selbstbeteiligung von 125 € pro Kalenderjahr für Zuschläge für Einzelzimmer

Höchstbetrag:

  • 10.000 € für Arzneimittelkosten, die nicht von der K.I.V. erstattet werden
  • 10.000 € für Kosten für Prothesen, Implantate und medizinische Geräte

Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zum Dreifachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 10 € für die präanästhetische Untersuchung, die nicht von der K.I.V. erstattet wird
  • 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Maximaler Einsatzbetrag von 375 € pro Hubschraubertransport

Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zum Dreifachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Von der K.I.V. nicht erstattungsfähige Transportkosten: Beitrag von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 125 € pro Kalenderjahr.

Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.

Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.

Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:

Vorsorgeuntersuchungen

50 % des gesetzlichen Patientenanteiles **

Zahnprothese mit Rückerstattung der KIV

50 % des gesetzlichen Patientenanteiles **

Skelettprothesen

100 € Max. pro Ziviljahr

Krone

100 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat

100 € pro Implantant (Max. 5 pro Jahr)

Erstattung von Behandlungen in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):

Vorsorgeuntersuchungen

6 € pro Vorsorgebehandlung

Zahnprothese mit Rückerstattung der KIV

65 € pro Prothese

Skelettprothesen

100 € Max. pro Kalenderjahr

Krone

100 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat

100 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr)

* Wenn Sie sich zusätzlich für die Dentalis-Option entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Höhe der Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden.

** Nach Leistung der Krankenkasse von Ihnen zu tragende Kosten.

Erstattung von maximal 400 €.

Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):

Von 0 Jahren bis zum 31. Dezember des 6. Lebensjahres

Kostenlos *

Von 7 Jahren bis zum 31. Dezember des 25. Lebensjahres

10,31 €

Von 26 Jahren bis zum 31. Dezember des 50. Lebensjahres

29,03 €

Von 51 Jahren bis zum 31. Dezember des 60. Lebensjahres

34,97 €

Von 61 Jahren bis zum 31. Dezember des 65. Lebensjahres

34,97 €

Von 66 Jahren bis zum 31. Dezember des 70. Lebensjahres

60,02 €

Ab dem 1. Januar des 71. Lebensjahres

86,29 €

* Kostenlose Prämie für Kinder unter 6 Jahren, wenn eine Person bereits durch eine ähnliche oder höhere Neutra-Krankenhausversicherung versichert ist (ansonsten: 6,85 €).


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Schutz auch im Einzelzimmer

Die Zusatzkosten für einen Krankenhausaufenthalt in einem Einzelzimmer können zu unangenehmen Überraschungen führen. Mit unserem Vertrag NEUTRA CONFORT können diese Zusatzkosten jedoch von Ihrer Versicherung übernommen werden. 

  • Keine Altersbeschränkung
  • Kein medizinischer Fragebogen
  • Vorteile von Neutra +
  • Erhöhte Erstattung

NEUTRA CONFORT ist eine umfassende und sichere Versicherung.

  • Zimmerkosten und Zuschläge bis zu 150 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts
  • Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Arztgebühren und Zuschläge werden bis zum Dreifachen des gesetzlichen Honorars erstattet
  • Prothesen werden bis zum dreifachen Betrag der K.I.V.-Erstattung erstattet
  • Die Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer eines Kindes unter 12 Jahren werden bis zu 15 € pro Nacht mit maximal 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr erstattet
  • Sonstige Kosten bis zu 5 € pro Nacht
  • Selbstbeteiligung von 125 € pro Kalenderjahr für Zuschläge für Einzelzimmer

Höchstbetrag:

  • 10.000 € für Arzneimittelkosten, die nicht von der K.I.V. erstattet werden
  • 10.000 € für Kosten für Prothesen, Implantate und medizinische Geräte

Tagesklinik:
Die Erstattung erfolgt wie bei einem normalen Krankenhausaufenthalt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt 2 Monate vor der Einweisung ins Krankenhaus und 3 Monate nach der Entlassung.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zum Dreifachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 10 € für die präanästhetische Untersuchung, die nicht von der K.I.V. erstattet wird
  • 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Maximaler Einsatzbetrag von 375 € pro Hubschraubertransport

Bei einer anerkannten schweren Erkrankung (siehe vollständige Liste unten) kann die Versicherung das ganze Jahr über für die direkt damit verbundenen Behandlungen aufkommen.

Ihr Versicherungsschutz:

  • Von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 100 % erstattet
  • Nicht von der K.I.V. anerkannte Arzneimittelkosten werden zu 50 % erstattet
  • Honorare und Zuschläge (Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenpflege und Analysen) werden bis zum Dreifachen des Beitrags der K.I.V. erstattet
  • 100 % Erstattung der Kosten für die Miete von Sanitärausrüstung
  • Krankenwagenfahrten werden zu 100 % erstattet
  • Von der K.I.V. nicht erstattungsfähige Transportkosten: Beitrag von 0,15 € pro km mit einem Höchstbetrag von 125 € pro Kalenderjahr

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 125 € pro Kalenderjahr.

Liste der betroffenen Krankheiten:
Krebs, Leukämie, Tuberkulose, multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Diphterie, Kinderlähmung, Cerebro-Spinalhirnhautentzündung, Pocken, Typhus, Enzephalitis, Milzbrand, Wundstarrkrampf, Cholera, Hodgkin-Erkrankung, AIDS, infektiöse Hepatitis, Dialyse, Morbus Crohn, Mukoviszidose, Alzheimer-Krankheit, Amyotrophie Seitensklerose, Diabetes, Huntington Krankheit und die Krankheit von Guillain-Barré (axonale Form), Ehlers-Danlos.

Für einen umfassenderen Versicherungsschutz haben wir Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen aufgenommen.

Erstattung von Behandlungskosten in Belgien:

Präventivpflege
50 % der gesetzlichen Zuzahlung **

Zahnprothese (K.I.V.)
50 % der gesetzlichen Zuzahlung **

Skelettprothese
100 € Max. pro Kalenderjahr

Krone
100 € pro krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat
100 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr)


Erstattung von Behandlungen in Nachbarländern (Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland):

Präventivpflege
6 € pro Präventivpflege

Zahnprothese (K.I.V.)
65 € pro Prothese

Skelettprothese 
100 € Max. pro Kalenderjahr

Krone 
100 € pro Krone (Max. 5 pro Jahr)

Implantat
100 € pro Implantat (Max. 5 pro Jahr)

* Wenn Sie sich zusätzlich für die Dentalis-Option entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Höhe der Dentalis-Prämie.
Die Erstattungen für Zahnbehandlungen können gegebenenfalls auch kombiniert werden.

** Nach Leistung der Krankenkasse von Ihnen zu tragende Kosten.

Erstattung von maximal 400 €.

Monatliche Prämienbeträge pro Person (Stand: 01.01.2026):

Von 0 Jahren bis zum 31. Dezember des 6. Lebensjahres
Kostenlos *

Von 7 Jahren bis zum 31. Dezember des 25. Lebensjahres
10,31 €

Von 26 Jahren bis zum 31. Dezember des 50. Lebensjahres
29,03 €

Von 51 Jahren bis zum 31. Dezember des 60. Lebensjahres
34,97 €

Von 61 Jahren bis zum 31. Dezember des 65. Lebensjahres
34,97 €

Von 66 Jahren bis zum 31. Dezember des 70. Lebensjahres
60,02 €

Ab dem 1. Januar des 71. Lebensjahres
86,29 €

* Kostenlose Prämie für Kinder unter 6 Jahren, wenn eine Person bereits durch eine ähnliche oder höhere Neutra-Krankenhausversicherung versichert ist (ansonsten : 6,85 €).


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